E-Rechnung ab 2027: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

E-Rechnung ab 2027: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die nächste Stufe der E-Rechnungspflicht in Deutschland. Betroffen sind Unternehmen, deren Umsatz 2026 mehr als 800.000 Euro beträgt: Sie müssen für inländische B2B-Umsätze strukturierte E-Rechnungen ausstellen, eine PDF-Datei reicht dafür nicht mehr aus.

Das Wichtigste in Kürze
  • Vorjahresumsatz über 800.000 Euro (2026) → E-Rechnungspflicht ab 1.1.2027
  • PDF gilt nicht als E-Rechnung, nötig sind XRechnung oder ZUGFeRD
  • Unternehmen bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz: Übergangsregelung bis 31.12.2027
  • Empfangspflicht für E-Rechnungen besteht für inländische Unternehmen bereits seit 1.1.2025
  • Business-Central-Nutzer sollten den Rechnungsausgang 2026 technisch vorbereiten

Was gilt ab 1. Januar 2027?

Maßgeblich ist der Umsatz des Jahres 2026. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen für die von der Regelung erfassten Umsätze E-Rechnungen ausstellen.

Eine einfache PDF-Datei zählt dabei nicht als E-Rechnung. Nötig ist ein strukturiertes elektronisches Format, das sich automatisiert verarbeiten lässt, etwa XRechnung oder geeignete ZUGFeRD-Formate.

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro können die Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027 nutzen. Für sie bleiben Papierrechnungen und, mit Zustimmung des Empfängers, einfache PDF-Rechnungen vorerst möglich.

Umsatz 2026Rechnungsausgang ab 1.1.2027
mehr als 800.000 €E-Rechnung Pflicht (XRechnung oder ZUGFeRD)
bis 800.000 €Übergangsregelung bis 31.12.2027: Papier oder PDF mit Zustimmung des Empfängers weiter möglich

Wer ist betroffen?

Die Regelung betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen fallen nicht unter die B2B-E-Rechnungspflicht.

Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Kleinbetragsrechnungen und für Leistungen von Kleinunternehmern. Unabhängig vom Umsatz gilt: Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, besteht für inländische Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025.

Was bedeutet das für Business Central?

Unternehmen, die Microsoft Dynamics 365 Business Central einsetzen und 2026 einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro erzielen, sollten ihren Rechnungsausgang rechtzeitig vorbereiten.

Ab 2027 reicht für die betroffenen Rechnungen kein PDF mehr aus. Nötig ist ein gesetzeskonformer, strukturierter Rechnungsdatensatz, der an den Kunden übermittelt wird.

Business Central bietet dafür Funktionen zur Verarbeitung elektronischer Dokumente. Je nach Anforderung lassen sich zusätzlich Lösungen wie Continia oder externe E-Invoicing-Dienste einbinden. Falls Sie Unterstützung bei der Umstellung benötigen, unterstützen wir Sie bei der Business-Central-Beratung.

Für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 wird der 1. Januar 2027 zum zentralen Stichtag. Wer betroffen ist, sollte noch 2026 prüfen, ob der bestehende Rechnungsprozess in Business Central für den Versand strukturierter E-Rechnungen vorbereitet ist.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht 2027

Wer muss ab 2027 E-Rechnungen ausstellen?
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026, für B2B-Rechnungen an inländische Unternehmen.
Gilt eine PDF-Rechnung als E-Rechnung?
Nein. Erforderlich ist ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD, das sich maschinell verarbeiten lässt.
Was gilt für kleinere Unternehmen unter 800.000 Euro Umsatz?
Für sie greift eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2027. Bis dahin bleiben Papierrechnungen und, mit Zustimmung des Empfängers, einfache PDFs zulässig.
Betrifft die Pflicht auch Rechnungen an Privatkunden?
Nein, nur B2B-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Ausnahmen gelten zusätzlich für bestimmte Kleinbetragsrechnungen und Kleinunternehmer.
Was müssen Business-Central-Nutzer konkret umstellen?
Den Rechnungsausgang von reiner PDF-Erzeugung auf einen strukturierten Rechnungsdatensatz, über die integrierten Funktionen von Business Central oder Zusatzlösungen wie Continia.

Hinweis: Stand August 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Quellen
  • Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur verpflichtenden E-Rechnung, Stand März 2026
  • Umsatzsteuergesetz: § 14 UStG
  • Umsatzsteuergesetz: § 27 Abs. 38 UStG
  • Ausgangsdokument: „Elektronische Rechnungen in Business Central: Pflichten, Formate und praktische Umsetzung", Stand August 2026
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